Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass dem Antrag des XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes vom XXXX .2025 keine Folge gegeben werde und begründete dies im Wesentlichen kurz zusammengefasst damit, dass laut Mitteilung der Pensionsv... mehr lesen...