Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 08.06.2010 wurde über den Beschwerdeführer zu 1.) (BF1) gemäß § 9 Abs. 1 VStG als Mitglied des Vorstandes der Beschwerdeführerin zu 2.) (BF2) wegen Übertretung des § 46a Abs. 1 Z 16 Pensionskassengesetz (PKG) eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt. Gleichzeitig wurde ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 08.06.2010 wurde über den Beschwerdeführer zu 1.) (BF1) gemäß § 9 Abs. 1 VStG als Mitglied des Vorstandes der Beschwerdeführerin zu 2.) (BF2) wegen Übertretung des § 46a Abs. 1 Z 16 Pensionskassengesetz (PKG) eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt. Gleichzeitig wurde ausges... mehr lesen...