Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Herr XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) stellte am 05.11.2014 den Antrag auf Feststellung, dass 1) die Telekom Austria AG (in weiterer Folge: belangte Behörde) verpflichtet sei, ihm auf Grundlage des Kollektivvertrages über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete eine Pensionskassenzusage zu erteilen und 2) seitens der belangten Behörde für ihn gemäß den Regelungen des Kollektivvertrages über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...