Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.01.2021 brachte die Revisionswerberin eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2020, W194 2229146-1/9E, ein und stellte zugleich einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG. 1. Mit Schriftsatz vom 05.01.2021 brachte die Revisionswerberin eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwa... mehr lesen...