Der 1964 geborene Beschwerdeführer, ein malaysischer Staatsbürger, stellte am 2. März 1993 einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung "Internationale Betriebswirtschaft". Im Antragsformular gab er an, daß er die über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung durch den Besuch der malaysischen Berufsschule in Elektronik (1981), eine vierjähri... mehr lesen...
Der 1964 geborene Beschwerdeführer, ein malaysischer Staatsbürger, stellte am 2. März 1993 einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung "Internationale Betriebswirtschaft". Im Antragsformular gab er an, daß er die über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung durch den Besuch der malaysischen Berufsschule in Elektronik (1981), eine vierjähri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §7 Abs1 litb;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GleichstellungsV 1991 §1;StudBerG §2 Abs2 idF 1985/292;
Rechtssatz: Der VwGH hegt weder im Hinblick auf das AHSchStG noch auf die V des BMWF über die Gleichstellung von Reifezeugnissen für die Zulassung zum Studium, BGBl 1991/461, verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß gemäß § 7 Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §7 Abs1 litb;GleichstellungsV 1991 §1 Z3;StudBerG §2 Abs2 Z1 idF 1985/292;VwRallg;
Rechtssatz: Durch eine vertragliche Verpflichtung wird der Tatbestand "gesetzliche Unterhaltspflicht" nach § 1 Z 3 V des BMWF über die Gleichstellung von Reifezeugnissen für die Zulassung zum Studium, BGBl 1991/469, nicht erfüllt. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §7 Abs1 litb;GleichstellungsV 1991 §1 Z3;StudBerG §2 Abs2 Z1 idF 1985/292;VwRallg;
Rechtssatz: Durch eine vertragliche Verpflichtung wird der Tatbestand "gesetzliche Unterhaltspflicht" nach § 1 Z 3 V des BMWF über die Gleichstellung von Reifezeugnissen für die Zulassung zum Studium, BGBl 1991/469, nicht erfüllt. ... mehr lesen...