Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht als Fachoberlehrerin in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 29.09.2014 an den Landesschulrat für Oberösterreich teilte die BF mit, dass ihre Vorgesetzte eine fachärztliche Begutachtung der BF angeregt habe, da die BF behauptetermaßen nicht in der Lage sei, Lob anzunehmen oder Wertschätzung als... mehr lesen...