Entscheidungen zu § 5 Abs. 3 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/20 97/10/0173

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesschulrates für Vorarlberg vom 30. Juli 1997 wurde in Bestätigung der Entscheidung des Schulleiters eines näher bezeichneten Bundesgymnasiums ausgesprochen, dass der Drittbeschwerdeführer nach der auf Grund des Lernerfolges in den bisher zurückgelegten Schulstufen vorgenommenen Reihung als ordentlicher Schüler in diese Schule nicht aufgenommen werde. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, in der Berufung sei vorgebracht worden, der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1999

RS Vwgh 1999/12/20 97/10/0173

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §5 Abs2;SchUG 1986 §5 Abs3;SchUG 1986 §5 Abs4;
Rechtssatz: Der Schulleiter ist erst dann ermächtigt, der Schulaufnahme eine Reihung der Aufnahmsbewerber nach ihrer Eignung iSd § 5 Abs 4 SchUG zugrundezulegen, wenn unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 SchUG nicht alle Aufnahmsbewerber in die Schule, für die kein Schulsprengel besteht, aufgenommen werden können, wenn also fe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/29 91/10/0246

1.1. Mit Bescheid vom 19. Juli 1991 wies der Landesschulrat für Niederösterreich die Berufung der von ihren Erziehungsberechtigten vertretenen Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz des 1. Jahrganges der Höheren Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik K vom 19. Juni 1991, wonach sie zum Aufsteigen in den 2. Jahrgang nicht berechtigt sei, gemäß § 25 und § 71 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 (im folgenden: SchUG), ab, bestätigte die bekä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0246

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: AusfzF der Mindestfristen betreffend Verständigung vom Prüfungstermin und festgesetztem Termin. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100246.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0246

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §19 Abs3;SchUG 1986 §19 Abs4;SchUG 1986 §19 Abs7;SchUG 1986 §20;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs3;
Rechtssatz: Eine Verletzung des § 19 Abs 4 SchUG hat nicht zur Folge, daß eine negative Beurteilung im Jahreszeugnis nicht zulässig wäre. Maßstab für die Beurteilung der Leistungen eines Schülers in einem Unterrichtsgegenstand auf einer ganzen Schulstufe sind näml... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

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