Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer nahm im Schuljahr 2024/25 am häuslichen Unterricht auf der 5. Schulstufe teil und trat im Juni und September 2025 zur Externistenprüfung über die 5. Schulstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule an der Prüfungskommission der Bildungsdirektion für Wien am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium XXXX an und wurde in den Pflichtgegenständen Deutsch, Geographie und wirtschaftliche B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin sowie als Schülerin bezeichnet) die Externistenprüfung über die 6. Schulstufe mit der Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Deutsch“ nicht bestanden hat. 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mj. Zweitbeschwerdeführerin trat an der Mittelschule XXXX zur Externistenprüfung am XXXX im Prüfungsfach Mathematik, 5. Schulstufe, an und wurde mit schriftlicher Entscheidung vom XXXX mit ‚Nicht genügend‘ beurteilt. Die Externistenprüfungskommission sprach in ihrer Entscheidung vom XXXX aus, dass die Zweitbeschwerdeführerin die Externistenprüfung nicht bestanden habe. Die betreffende Entscheidung wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer nahm im Schuljahr 2023/2024 am häuslichen Unterricht teil. Mit Entscheidung der Prüfungskommission vom 12.06.2024 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Externistenprüfung nicht bestanden habe, da er die abgelegte Prüfung im Prüfungsgebiet Deutsch nicht bestanden habe. Gegen diese Entscheidung wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Mit Bescheid der Bildungsdirektion für Oberösterr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die am 17.09.2007 geborene schulpflichtige Beschwerdeführerin befand sich im Schuljahr 2021/22 im häuslichen Unterricht und trat am14.06.2022 zur Externistenprüfung über die 8. Schulstufe AHS an. Im Pflichtgegenstand Physik wurde die Beschwerdeführerin mit „Nicht genügend“ beurteilt. 2. Mit am 08.07.2022 vom erziehungsberechtigten Vater ausgefüllten Formular begehrte die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 7. März 2023 beantragte die eigenberechtigte Beschwerdeführerin die Zulassung zur Externistenprüfung über den Lehrplan einer AHS (Oberstufengymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung). Diesem Ansuchen legte die Beschwerdeführerin unter anderem ein (negatives) Jahreszeugnis über die 8. Klasse (12. Schulstufe) des Gymnasiums XXXX in XXXX Wien, XXXX , bei. 1. Am 7. März 20... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 7. März 2023 beantragte die Beschwerdeführerin die Zulassung zur Externistenprüfung über den Lehrplan einer allgemeinbildenden höheren Schule (Oberstufengymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung). 2. Am 7. März 2023 entschied der Vorsitzende der Externistenprüfungskommission der belangten Behörde am XXXX in XXXX Wien, XXXX , dass die Beschwerdeführerin zur Externistenreifeprüfung über d... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte am 23.05.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer, ihr Sohn XXXX (Kind), im Schuljahr 2022/2023 am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte am 23.05.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer, ihr Sohn römisch 40 (Kind), im Schuljahr 2022 aus 2023, am häuslichen Unt... mehr lesen...