Norm: SchUG §5 Abs6SchUG §39 Abs1
Rechtssatz: Durch den Vertrag über die Aufnahme eines Schülers in eine Privatschule (mit Öffentlichkeitsrecht) entsteht ein dem Prinzip der Privatautonomie unterliegendes Dauerschuldverhältnis, das aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 159/01b Entscheidungstext OGH 23.08.2001 6 Ob 159/01b ... mehr lesen...