Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 27.08.2020 einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU). Als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife wurde ein beglaubigtes „New Zealand Certificate of Steiner Education“ (NZCSE, ausgestellt am 30.06.2018) vorgelegt. 2. Mit Bescheid des Rektorates der Wirtschaftsunivers... mehr lesen...