Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2018/2019 die 2AHME Klasse einer näher bezeichneten HTBLA. 2. Am 27.06.2019 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 SchUG nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen „Naturwissenschaften“, „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“ sowie „Angewandte Informatik und fachspezifische Inform... mehr lesen...