Entscheidungsgründe: Die am 20.12.1976 geborene Klägerin erlitt am 28.11.1994 bei einer Tanzprobe für die Polonaise des Maturaballs als Schülerin der achten Klasse eines Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums einen Unfall. Diesem Maturaball ging stets das Proben von Tanzeinlagen voraus. Der Schuldirektor bewilligte die Abhaltung der Proben im Turnsaal der Schule, der einen flächenelastischen Sporthallenboden aufweist. Geleitet wurden diese Proben von einem privat (von den S... mehr lesen...