Begründung: Nach der Scheidung der Eltern verblieben der am ***** geborene Dominik und seine am ***** geborene Schwester Anna im Haushalt der Mutter. Der Vater ist aufgrund einer am 23. Oktober 2007 geschlossenen Unterhaltsvereinbarung seit 1. August 2007 zur Leistung laufender monatlicher Unterhaltsbeiträge von 430 EUR für Dominik und von 330 EUR für Anna verpflichtet. Dieser Unterhaltsvereinbarung liegt sein monatliches Nettoeinkommen als Kundendienstberater von 2.280 EUR (inklu... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Entscheidung des Erstgerichts, den Vater zur Zahlung eines einmaligen Betrages von EUR 90,-- als Sonderbedarf (Kosten für Schulbücher, Jahreskarte für Bus und Metro, kieferorthopädische Behandlung) zu verpflichten und das Mehrbegehren von (richtig) EUR 627,94 abzuweisen, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig sei. Dagegen erhob die Minderjährige einen „außerordentlichen"... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater hat derzeit für die Minderjährige einen monatlichen Unterhalt von S 3.000 zu leisten. Das Kind beantragte, den Vater zur Bestreitung der Kosten für die vom 25. bis 30. 6. 2000 stattfindende Sportwoche von S 3.000,-- als Sonderbedarf zu verpflichten. Der Vater wendete ein, die Auferlegung dieser Kosten überstiege seine Leistungsfähigkeit. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Die Kosten einer Schulsportwoche beträfen eine Vielzahl von Kindern und seie... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluß vom 7. 12. 1989 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden. Die im Scheidungsvergleich vereinbarte Übernahme der alleinigen Obsorge über die Minderjährige durch deren Mutter wurde pflegschaftsbehördlich genehmigt. Zuletzt verpflichtete sich der Vater seit 1. 8. 1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 6.000,-- für die Minderjährige. Er ist wiederverheiratet und hat für ein weiteres sechs Jahre alt... mehr lesen...
Begründung: Der Vater, den sonst keine weiteren Sorgepflichten treffen und der im Zeitraum vom 1.Jänner bis 30.Juni 1996 als Kraftfahrer inklusive Zulagen und Sonderzahlungen im Durchschnitt monatlich 20.637 S netto verdiente, ist zufolge des Unterhaltserhöhungsbeschlusses vom 23.Dezember 1994 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von je 2.580 S für seine beiden 1981 und 1984 geborenen, in der Obsorge deren Mutter befindlichen Töchter verpflichtet. Er bewohnt sein noch nicht... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 5.12.1989 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Ehe entstammen der noch minderjährige Sohn Alexander, geboren am 16.8.1982, sowie die inzwischen volljährig gewordene und seit 1.7.1996 auch selbsterhaltungsfähige Tochter Isabella, geboren am 15.5.1977. Der Vater ist seit 4.10.1991 zum zweiten Mal verheiratet. Aus dieser Ehe entstammt ein weiterer Sohn, geboren am 18.6.1993. Der Vater be... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Rene B***** ist das Kind des Günther F***** und der Justina B*****; er wurde durch nachfolgende Eheschließung seiner Eltern legitimiert. Die Ehe wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 23.1.1986, 11 Cg 335/85, gemäß § 55a EheG geschieden. Das Kind verblieb in Obsorge der Mutter; der Vater wurde zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 4.200,-- verpflichtet. Dieser Bemessung wurde ein monatliches Durchschnittsnetto... mehr lesen...
Begründung: Seit der Scheidung der Ehe der Eltern der Kinder am 28.10.1987 steht die Obsorge über die Kinder der Mutter alleine zu. Die mj.Alexandra besucht den Studienabschnitt der Vorbereitung für Klavier am Bruckner Konservatorium des Landes Oberösterreich. Für die Tochter wurde am 1.10.1993 ein fabriksneues Klavier angeschafft, wofür zunächst über 18 Monate monatliche Mieten von S 2.200 bezahlt wurden. Im Falle eines Ankaufs des Klaviers wäre ein Restkaufpreis von S 107.00... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im Revisionsrekursverfahren lediglich, ob ein Minderjähriger einen Unterhaltsanspruch aus Sonderbedarf für die Teilnahme an einer Projektwoche (Intensivsprachwoche im Ausland) unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen hat. Das Rekursgericht hat dies verneint und den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zugelassen. Es verwies darauf, daß hier die Prozentkomponente bereits voll ausgeschöpft und die Leistungsfähigkeit des Va... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Be SchUG §13 Abs3 ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 SchUG § 13 h... mehr lesen...