Entscheidungen zu § 47 WeinG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/22 93/10/0195

Mit Bescheid vom 13. Mai 1993 erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die staatliche Prüfnummer E xxxx/92 für 10.000 l Qualitätswein der Sorte Welschriesling (Herkunft: Neusiedlersee/Seewinkel/Burgenland). Am 26. April 1993 wurde bei einer Nachschau durch den Bundeskellereiinspektor eine Probe dieses Weines gezogen und dieser mit der Begründung: , daß er "kostmäßig" nicht einem Qualitätswein entspreche, beanstandet. Der Beschwerdeführer erklärte (dem Inhalt der über die A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.12.1993

RS Vwgh 1993/12/22 93/10/0195

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;WeinG 1985 §31 Abs9 Z1;WeinG 1985 §39 Abs1;WeinG 1985 §47; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 22.12.1993 93/10/0194
Rechtssatz: Aus § 39 Abs 1 und § 47 Abs 1 bis 4 WeinG 1985 folgt sowohl die Zulässigkeit der Probenziehung durch den Bundeskellereiinspektor als auch die Zulässigkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.12.1993

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