Norm: StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 BWeinG 1985 §47 Abs10
Rechtssatz: Die Aufzählung der unter Nichtigkeitssanktion stehenden Verfahrensvorschriften in § 281 Abs 1 Z 3 StPO ist eine taxative und dementsprechend einer Ausdehnung im Weg der Analogie nicht zugänglich. Eine nach § 47 Abs 10 WeinG 1985 unzulässige Heranziehung von Untersuchungsorganen oder Begutachtungsorganen als Sachverständige kann daher nur unter den Voraussetzungen der Z 4... mehr lesen...