Entscheidungen zu § 47 Abs. 10 WeinG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2007/10/2 14Os110/07v

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Entscheidung | OGH | 02.10.2007

RS OGH 1988/6/15 15Os83/87, 14Os110/07v, 15Os151/11m

Norm: StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 BWeinG 1985 §47 Abs10
Rechtssatz: Die Aufzählung der unter Nichtigkeitssanktion stehenden Verfahrensvorschriften in § 281 Abs 1 Z 3 StPO ist eine taxative und dementsprechend einer Ausdehnung im Weg der Analogie nicht zugänglich. Eine nach § 47 Abs 10 WeinG 1985 unzulässige Heranziehung von Untersuchungsorganen oder Begutachtungsorganen als Sachverständige kann daher nur unter den Voraussetzungen der Z 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1988

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