Entscheidungen zu § 24 Abs. 2 WeinG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/31 93/10/0105

Die beschwerdeführende Partei betreibt einen Weinhandel. Sie exportiert Weine aus Österreich nach Tschechien, läßt sie von einer dort ansässigen Firma zu Sekt verarbeiten und importiert dieses Produkt nach Österreich, wo es mit der Bezeichnung "Sekt aus der CSFR aus österreichischem Wein, trocken", vertrieben wird. Am 4. Dezember 1992 führte die Bundeskellereiinspektion im Betrieb der beschwerdeführenden Partei eine Kontrolle durch, und ließ diese von der landwirtschaftlich-chemis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.01.1994

RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0105

Index: 80/03 Weinrecht
Norm: WeinG 1985 §24 Abs2;WeinG 1985 §32 Abs8;
Rechtssatz: Wurden bei der Herstellung von Sekt (auch) andere als die in der Bezeichnung des Produktes angegebenen Grundweine verwendet, dann steht dies mit § 32 Abs 8 WeinG 1985 nicht im Einklang, der die Angabe der örtlichen Herkunft des Grundweines verlangt. Werden Grundweine verschiedener örtlicher Herkunft verwendet, so ist für sie alle die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1994

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