Norm: LMG 1951 §11WeinG §16WeinG §18
Rechtssatz:
Bei der Erzeugung von aromatisierten oder gewürzten Weinen ist ein Zusatz von Farbstoffen verboten. Wermutwein ist eine durch Aromatisierung von Wein mit Wermutkraut hergestellte Gattung von Wein. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorschrift des § 16 WeinG begründet die Übertretung des § 18 WeinG, sofern die Handlung nicht nach dem § 11 LMG strafbar ist. Bei der Erzeugung von aromatisierten... mehr lesen...
Norm: WeinG §16 Z3
Rechtssatz:
Zur Auslegung des Begriffes "Mittel zur Herstellung" im § 16 Z 3 WeinG. Zur Auslegung des Begriffes "Mittel zur Herstellung" im Paragraph 16, Ziffer 3, WeinG.
Entscheidungstexte 5 Os 977/28 Entscheidungstext OGH 28.12.1928 5 Os 977/28 Veröff: SSt VIII/166 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: WeinG §16 Z3
Rechtssatz:
Zur Auslegung des Begriffes "Mittel zur Herstellung" im § 16 Z 3 WeinG. Zur Auslegung des Begriffes "Mittel zur Herstellung" im Paragraph 16, Ziffer 3, WeinG.
Entscheidungstexte 5 Os 977/28 Entscheidungstext OGH 28.12.1928 5 Os 977/28 Veröff: SSt VIII/166 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...