IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag. Hillisch über die Beschwerde des Herrn Dr. A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 15.10.2021, Zl. VStV/…/2021, betreffend Straßenverkehrsordnung (StVO) und Kraftfahrgesetz (KFG), zu Recht: I. römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. römisch zwei. Gemäß § 52 Ab... mehr lesen...