Norm: ABGB §1311 IIbKFG §99 Abs1KFG §14StVO §20 IA2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Der Schutzzweck der im § 99 Abs 1 KFG normierten Beleuchtungsvorschriften liegt nicht nur darin, dem Lenker eines Kraftfahrzeuges ausreichende Sicht auf die von ihm befahrene Verkehrsfläche zu ermöglichen, sondern auch darin, dem betreffenden Kraftfahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer den erforderlichen Auffälligkeitswert zu geben. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §14 Abs4KFG 1967 §99 Abs1KFG 1967 §102 Abs1StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen mußte, daß der Wagen bei Ausfall des Motors unbeleuchtet sein werde. Entscheidungstexte 8 Ob 205/80 E... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §99 Abs1StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuggesellschaft, der es zuläßt, daß während des Betriebes des Fahrzeuges andere Personen die Schlußleuchte verdecken (hier durch Anschieben des Kraftwagens), verstößt gegen eine spezifische Schutznorm im Sinne des § 335 StG und handelt damit fahrlässig. Entscheidungstexte 11 Os 55/69 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...