Norm: ABGB §1304 BIStVO §60KFG §99
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Beleuchtung von Fahrzeugen haben für die Verkehrssicherheit besondere Bedeutung. Entscheidungstexte 8 Ob 43/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 43/78 2 Ob 113/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 2 Ob 113/78 Veröff: ZVR 1979/54 S 69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §99StVO §60StVO §89
Rechtssatz: Die Schutzbestimmungen der §§ 99 KFG und 60, 89 StVO verletzt ein Kraftfahrer nicht nur dann, wenn er trotz Dunkelheit vorhandene Beleuchtungseinrichtungen nicht betätigt, sondern auch dann, wenn er schuldhaft die Beleuchtungseinrichtungen seines Kraftfahrzeugs in einen Zustand versetzt, in dem sie die ihnen vom Gesetzgeber zugedachten Funktionen nicht mehr erfüllen können. ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §99StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Aus § 60 Abs 3 StVO und § 99 KFG 1967 ergibt sich als Zweck der Fahrzeugbeleuchtung auch, das Fahrzeug anderen Straßenbenützern erkennbar zu machen und das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen. Eine Verpflichtung zur Einschaltung der Fahrzeugbeleuchtung wird daher immer dann zu bejahen sein, wenn die Lichtverhältnisse nicht ausreichen, um dies in einem für die Verkehrsverhältnisse erforder... mehr lesen...