Entscheidungen zu § 89a Abs. 2 KFG 1967

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RS UVS Kärnten 1994/04/14 KUVS-1209/18/93

Rechtssatz: Stellt der Fahrzeuglenker sein Fahrzeug so ab, daß der nachfolgende Verkehr auf der Fahrbahn erheblich beeinträchtigt wurde - zwei Fahrzeuge konnten nur mit erheblichen Schwierigkeiten am abgestellten Fahrzeug des Beschuldigten vorbeigeschleust werden und herrscht im Abstellbereich wegen einer Veranstaltung überdies hohes Verkehrsaufkommen - so ist die durchgeführte Abschleppung des Fahrzeuges nicht rechtswidrig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.04.1994

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