Entscheidungen zu § 86 Abs. 1a KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Oberösterreich 1996/10/21 VwSen-103133/15/Weg/Ri

Rechtssatz: Unstrittig ist, daß sich der Berufungswerber am 19. April 1994 von L (nach Deutschland) polizeilich abgemeldet hat, nachdem er zuvor ca. 10 Jahre unter der Adresse L, N-zeile, gemeldet war. Anschließend war der Berufungswerber nach den Meldedaten wiederum vom 21.7.1994 bis zum 11.10.1994 in L, N-zeile mit ordentlichem Wohnsitz gemeldet. Unstrittig ist auch, daß der Berufungswerber seit 2.5.1994 bis 25.1.1995 in E gemeldet war. Der Beschuldigte hat in Deutschland die Führerschei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.10.1996

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten