Entscheidungen zu § 84 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1977/3/3 7Ob22/77

Norm: AKHB Art6 Abs2 litbGenfer Abk über den Straßenverkehr BGBl 1955/222 idF BGBl 1971/438 allgKFG 1967 §64KFG 1967 §65KFG 1967 §84
Rechtssatz: Der nationale Führerschein eines der Vertragsstaaten des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr BGBl 1955/222 gilt in Österreich nur dann, wenn er dem Muster des Anh 9 dieses Abkommens entspricht. Ist dies nicht der Fall, daß setzt die Berechtigung zum Lenken eines Fahrzeuges auf österreichischen Str... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1977

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