Entscheidungen zu § 82 KFG 1967

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RS UVS Kärnten 1998/02/03 KUVS-1253/1/97

Rechtssatz: Bringt eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland einen Lastkraftwagen Fiat Ducato mit einem italienischen Kennzeichen, somit ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, in das Bundesgebiet ein und verwendet dieses Kraftfahrzeug im Bundesgebiet ohne Zulassung gemäß § 37 des Kraftfahrgesetzes 1967 länger als drei Tage, macht sie sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.02.1998

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