IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark erkennt durch die Richterin Dr. Clement über die Beschwerde des Herrn AB, geb. am XXXX, vertreten durch Herrn Dr. CD, Rechtsanwalt, Wgasse, W, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld vom 24.01.2019, GZ: BHHF-15.1-11005/2018, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 VwGVG wird die Beschwerde abgewiesen. Der Spruch: des Straferkenntnisses zu Punkt 3.)... mehr lesen...
                    
                    Rechtssatznummer       2               Entscheidungsdatum       05.03.2020               Index:        90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz                   
Norm:        KFG 1967 §82 Abs8               
Rechtssatz:          Hinsichtlich der in § 82 Abs 8 KFG 1967 genannten Frist ist nicht darauf abzustellen, ob eine einzelne Person dieses Fahrzeug länger als einen Monat verwendet. Verwendet daher eine Person mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland ein solch...                    mehr lesen...