Entscheidungsgründe: Am 17. 11. 2000 ereignete sich auf der Rheintal-Autobahn A 14 im Pfändertunnel ein Verkehrsunfall, an dem Slobodan T***** als Lenker seines PKWs und Josef R***** (der vormalige, mittlerweile verstorbene Erstbeklagte) als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten, aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Kraftwagenzuges mit dem deutschen Kennzeichen ***** bzw ***** beteiligt waren. Slobodan T**... mehr lesen...
Norm: StVO §61KFG §82 Abs5KFG §101 Abs1
Rechtssatz:
Ein grundsätzliches Verbot der „Huckepack-Beladung" eines Anhängers ist aus den kraftfahrrechtlichen Normen nicht ableitbar.
Entscheidungstexte 2 Ob 99/06g Entscheidungstext OGH 30.11.2006 2 Ob 99/06g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0... mehr lesen...
Begründung: Am 13.November 1992 ereignete sich auf der Brenner-Autobahn auf der zur Staatsgrenze führenden Richtungsfahrbahn ein Verkehrsunfall, an dem auch der Kläger als Lenker des Fahrzeugs PKW Fiat Uno mit dem Kennzeichen IL-3 TNX beteiligt war. Etwa 260 m vor dem Bergiseltunnel sollte von einem dort befindlichen Parkplatz ein Sonderschwertransport auf die Autobahn fahren. Transportiert wurde ein Bagger-Oberwagen durch eine zweiachsige Zugmaschine mit einem vierachsigen Sattel... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Ba AHG §1 Cd10 KFG 1967 §82 Abs5 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949... mehr lesen...