Entscheidungen zu § 80 Abs. 1 KFG 1967

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RS UVS Kärnten 1994/10/19 KUVS-1481/3/94

Rechtssatz: Verläßt der Beschuldigte mit seinem Firmenfahrzeug das österreichische Bundesgebiet mit einem nicht dem Gesetz entsprechenden internationalen Unterscheidungszeichen für Österreich (Nichterfüllung der gemäß § 80 KFG normierten Mindestgröße), so kann im Bereich dieser verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.10.1994

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