Entscheidungen zu § 79 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/21 95/11/0378

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin, einer italienischen Staatsangehörigen mit dem ständigen Wohnsitz in Italien, erhobene Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG und § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG als unbegründet abgewiesen. Diese Beschwerde war gegen die am 25. Februar 1995 an näher genannten Straßenstellen in Graz durch Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Graz erfolgte Abnahme des - auf die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1996

RS Vwgh 1996/5/21 95/11/0378

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §37;KFG 1967 §79 Abs1;KFG 1967 §82 Abs8;
Rechtssatz: Für die Frage, wielange ein im Ausland zugelassenes KFZ im Inland verwendet werden darf, kommt es darauf an, wo das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat. Entsprechend der Vermutung des § 82 Abs 8 KFG ist dafür entscheidend, WER das KFZ im Inland verwendet: Ist dies eine Person ohne Hauptwohnsitz im Inland, so kommt §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1996

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