Entscheidungen zu § 73 Abs. 2b KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1997/10/7 97/11/0031

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2b iVm § 73 Abs. 2 letzter Satz KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von drei Monaten (vom 18. Juli bis 18. Oktober 1996) entzogen. Ferner wurde gemäß § 73 Abs. 2a KFG 1967 eine Nachschulung des Beschwerdeführers angeordnet. Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde abgelehnt und diese mit Beschluß vom 12... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.10.1997

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