Entscheidungen zu § 66 Abs. 4 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1989/11/28 89/11/0150

Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 21. Mai 1986 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten ab Zustellung dieses Bescheides (am 26. Mai 1986) entzogen. Nach der Begründung: des Bescheides habe der Beschwerdeführer am 8. Mai 1986 als Lenker eines Pkws in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfall mit Sach- u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.1989

RS Vwgh 1989/11/28 89/11/0150

Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 zweiter SatzKFG 1967 §66 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0138 E 13. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des AVG über das Berufungsverfahren lässt sich keineswegs ableiten, dass es der Berufungsbehörde im Falle der selbstständigen Beurteilung einer Vorfrage durch die Unterbehörde verwehrt wäre, das Berufungsverfah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1989

RS Vwgh 1987/10/13 87/11/0138

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 zweiter Satz;KFG 1967 §66 Abs4;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des AVG über das Berufungsverfahren lässt sich keineswegs ableiten, dass es der Berufungsbehörde im Falle der selbstständigen Beurteilung einer Vorfrage durch die Unterbehörde verwehrt wäre, das Berufungsverfahren bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 zweiter Satz AVG 1950 aus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1987

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