Entscheidungen zu § 45 Abs. 2 KFG 1967

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RS UVS Steiermark 1994/07/08 30.11-45/94

Rechtssatz: Probefahrtkennzeichen werden im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 36 lit b KFG nicht geführt, wenn sie auf dem Armaturenbrett und auf der hinteren Ablage liegen, während am Fahrzeug andere Kennzeichen angebracht sind. Schlagworte Kraftfahrgesetz Probefahrtkennzeichen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.07.1994

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