Entscheidungen zu § 43 Abs. 7 KFG 1967

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RS UVS Kärnten 1996/12/23 KUVS-758/2/96

Rechtssatz: Befindet sich die Zulassungsbesitzerin, - einer GmbH & Co KG - zum Tatzeitpunkt weder in Auflösung noch in Liquidation, so kann der Beschuldigte als Liquidator der persönlich haftenden Gesellschaft mbH in Liquidation nicht für Handlungsunterlassungen nach § 43 Abs 7 KFG der GmbH & Co KG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich gemacht werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.12.1996

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