Entscheidungen zu § 43 Abs. 1 KFG 1967

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RS UVS Kärnten 1996/12/23 KUVS-783/3/96

Rechtssatz: Wird mit Bescheid die Zulassung eines Kraftfahrzeuges aufgehoben und der Zulassungsbesitzerin - vorliegend einer Gesellschaft mbH & Co KG, wobei sich die persönlich haftende GmbH in Liquidation befindet - aufgetragen, die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein unverzüglich der Zulassungsbehörde zurückzustellen, so ist der Liquidator der persönlich haftenden GmbH verpflichtet diesen behördlichen Aufträgen nachzukommen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.12.1996

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