Entscheidungen zu § 40a Abs. 5 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2018/8/8 Ro 2015/04/0023

I. 1        1.1. Die Revisionswerberin stellte beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: Verwaltungsgericht) am 20. Mai 2015 in Zusammenhang mit „Direktvergaben von Verträgen zur Herstellung von Kennzeichentafeln“ den Antrag auf Feststellung, „dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2006 oder die hierzu ergangenen Verordnungen oder wegen eines Verstoßes gegen unmi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.08.2018

RS Vwgh 2018/8/8 Ro 2015/04/0023

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40a Abs5
Rechtssatz: In § 40a Abs. 5 KFG. 1967 findet sich zwar die mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen verbundene Zuweisung von Kennzeichen (Z 1) sowie die Ausgabe von Kennzeichentafeln (Z 19 und 20). Die Beschaffung der Kennzeichentafeln wird in dieser taxativen Auflistung der übertragenen Aufgaben hingegen nicht genannt. European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.2018

RS Vwgh 2018/8/8 Ro 2015/04/0023

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40a Abs4KFG 1967 §40a Abs5
Rechtssatz: Der mit der 19. KFG-Novelle BGBl. I Nr. 103/1997 eingefügte und mit "Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Zulassung" überschriebene § 40a KFG. 1967 ordnet in Abs. 4 an, dass der Landeshauptmann auf Antrag in Österreich zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigte Versicherer mit Bescheid zu ermächtigen hat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.2018

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