Entscheidungen zu § 35 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1960/5/9 3Ob166/60

Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt ist festgestellt: Der deutsche Staatsangehörige Alfred H***** kaufte am 1. 7. 1957 von der klagenden Partei einen gebrauchten PKW, Marke Goliath, um 3.600 DM gegen Eigentumsvorbehalt. Er gab eine Anzahlung von 1.000 DM, der Rest war in Raten zu begleichen, wofür Wechsel gegeben wurden. Die klagende Partei ließ eine auf den Namen des Käufers lautende Zulassungskarte ausstellen, behielt jedoch den Kraftfahrzeugbrief zurück. Der Käufer leistet... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1960

RS OGH 1960/5/9 3Ob166/60

Norm: ABGB §326 BABGB §1063KFG 1955 §35
Rechtssatz: Bei Kreditkäufen vermerken die Zulassungsbehörden gelegentlich auf Antrag des Verkäufers auf dem Zusallungsschein, daß Benützungsberechtiger und Eigentümer nicht ident ist. Zu einem solchen Vermerk sind aber die Behörden in keiner Weise verpflichtet. Aus dem Fehlen eines solchen Vermekres können somit die Käufer keinerlei Schlüsse ziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1960

TE OGH 1954/11/17 1Ob839/54

Entscheidungsgründe: Der Kläger gründet sein Amtshaftungsbegehren in der Höhe von 13.000 S - soweit das Vorbringen im Revisionsverfahren noch von Bedeutung ist - darauf, dass der Beamte der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Leopold W***** die von Friedrich J***** im Antrag auf Zulassung eines gestohlenen Kraftfahrzeuges angegebenen Fahrgestell- und Motornummern, die in leicht kenntlicher Weise verändert worden waren, nicht nachgeprüft hab... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1954

TE OGH 1954/5/12 1Ob295/54

Das Erstgericht wies die gegen die Republik Österreich auf Bezahlung eines Schadenersatzbetrages von 16.000 S gerichtete Amtshaftungsklage ab. Mit dem Kaufvertrag vom 24. Juni 1949 habe der Kläger von Paul H. einen Personenkraftwagen Fabrikat Opel, Type Olympia, um 27.000 S gekauft. Vorher, nämlich mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 15. Juni 1949, sei der Kraftwagen gemäß § 2 Kraftfahrgesetz 1946 geprüft und genehmigt und den Vorschriften der Kraftfahrverordnung 1947 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.05.1954

RS OGH 1954/5/12 1Ob295/54, 1Ob839/54, 1Ob51/58

Norm: ABGB §1295 IIb1ABGB §1338AHG §1 Cd10KFG 1955 §35
Rechtssatz: Es begründet keine Rechtswidrigkeit, wenn ein zur Ausstellung der Zulassungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge bestimmter Beamter der Landesregierung in den Zulassungsbescheid ein unrichtiges Baujahr einsetzt. Entscheidungstexte 1 Ob 295/54 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 1 Ob 295/54 Veröff: SZ 27/129 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.05.1954

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