Begründung: Der zum Unfallszeitpunkt fünfeinhalbjährige minderjährige Kläger wurde als Fußgänger durch den Kontakt mit einem Pkw verletzt, der sich auf der 5 m breiten, trockenen Fahrbahn bei guten Sichtverhältnissen einer sich in dieselbe Richtung wie der Pkw auf einem Gehsteig bewegenden Fußgängergruppe mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h und (wegen Gegenverkehrs) einem Seitenabstand von ca 40 cm zum Gehsteigrand näherte. An die Asphaltfahrbahn schlossen beidseitig ca 30 cm brei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, dass sich die Bindungswirkung des Strafurteils nicht auf den Haftpflichtversicherer, der im Strafprozess kein rechtliches Gehör hatte, erstreckt (SZ 69/131; RIS-Justiz RS0097968). Für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch keine Bindung an die strafgerichtliche Verurteilung des versicherten Lenkers (SZ 71/66; ZVR 1999/54). Es kann aber dahingestellt bleiben, ob der Erstbeklagte (auch) wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. März 1986 ereignete sich bei Tageslicht in ***** auf dem *****Weg vor dem Haus 112 ein Verkehrsunfall, an dem die am 10. Dezember 1976 geborene Klägerin und der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Weg ist etwa 3 m breit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. In Fahrtrichtung des Erstbeklagten gesehen befindet sich rechts das Haus 202 und anschließend das Haus 112 und zwische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. Mai 1986 ereignete sich gegen 9,10 Uhr in Matzeldorf, Gemeinde Neumarkt i.M. auf der Prager Bundesstraße bei Km 25,2 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des Motorrads mit dem Kennzeichen O-72.805 und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 392.445 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist die Halterin, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der Erstbeklagte kollidierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. Mai 1981 ereignete sich gegen 5,40 Uhr auf der Innviertler Bundesstraße Nr. 137 im Gemeindegebiet Grieskirchen (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Beklagte mit seinem Motorrad BMW (O 10.018) und Franz DIM als Lenker des PKWs Opel Kadett (0 508.810) im Begegnungsverkehr beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuglenker verletzt, am Motorrad des Beklagten entstand Totalschaden in der Höhe von S 60.000,-. Beide Fahrzeuge waren bei der klagende... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18 Abs1StVO §7 IIDaStVO §20 IA2StVO §20 IA3
Rechtssatz: Das Ausmaß des nach § 7 StVO einzuhaltenden Abstandes vom rechten Straßenrand richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Nimmt ein Kraftfahrer ein Hindernis auf der Fahrbahn erst auf eine Entfernung von achtzehn bis zwanzig Meter wahr, so liegt ihm ein Aufmerksamkeitsfehler zur Last. Entscheidungstexte 11 Os 247/... mehr lesen...