Norm:        AngVersG §49 Abs1ASVG §332 Abs1KFG 1967 §12                               
Rechtssatz:          Wenn der Anspruch des Verletzten gemäß § 12 KFG auf einen Höchstbetrag beschränkt ist, kann der Anspruch nur im Rahmen dieses Höchstbetrages gemäß § 1542 Abs 1 RVO, § 49 Abs 1 AngVersG auf den Sozialversicherungsträger übergehen. Zuerst gelangt der Sozialversicherungsträger aus dem Höchstbetrag zum Zuge. Der Verletzte kann Ersatz nur begehren, wenn nach Abzug der Leistung des Sozialv...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §6KFG 1946 §12VersVG §158b ff                               
Rechtssatz:          Schadenersatzklage aus einem Autounfall ist gegen den Kridar nur bei Exekution in das seinen Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung übersteigende Vermögen nicht zulässig.                     Entscheidungstexte                                 2  Ob    91/53      Entscheidungstext  OGH  11.02.1953  2  Ob    91/53   Veröff: JBl 1953,466 = VersSlg 44                                             ...                    mehr lesen...