Entscheidungen zu § 113 Abs. 1 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2006/1/24 4Ob203/05i

Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Fahrschule in G*****. Er nimmt den Beklagten wegen eines Zugabenverstoßes auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung in Anspruch. Der Beklagte war zum Zeitpunkt der beanstandeten Ankündigungen Fahrschulleiter nach § 113 KFG einer in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Fahrschule. Der Kläger begehrt, dem Beklagten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteil... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.2006

RS OGH 2006/1/24 4Ob203/05i

Norm: GewO §39 Abs1KFG §113 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Die Funktion des Fahrschulleiters nach § 113 KFG ist jener eines gewerberechtlichen Geschäftsführers nach § 39 GewO vergleichbar. Er ist der Behörde gegenüber für die Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen ebenso verantwortlich, wie der gewerberechtliche Geschäftsführer für die Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen. Der Grundsatz, wonach der gewerberechtliche Geschäftsführ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.2006

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