Entscheidungen zu § 106 KFG 1967

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RS UVS Kärnten 2002/06/14 KUVS-1306-1309/2/2001

Rechtssatz: Wer bei der Beförderung von Kindern nicht die der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet, welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern können, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Kinder, Kinderbeförderung, Rückhalteeinrichtung, Unfallverringerung, Körperverletzung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.06.2002

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