IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dr. Rudolf Rieser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch RA Dr. BB, Adresse1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 13.04.2016, Zl V-***1, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG eingestellt. 1. G... mehr lesen...