Entscheidungen zu § 10 Abs. 1 KFG 1967

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TE UVS Tirol 2006/08/08 2006/20/1791-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 04.06.2005, um 16.05 Uhr Tatort: Kundl, auf der A 12, Kontrollstelle Kundl Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY   Sie haben als strafrechtlich verantwortlicher Beauftragter und somit als Verantwortlicher für den Fuhrpark der Firma N. Transport Logistik GmbH, welche als Zulassungsbesitzerin des genannten Fahrzeuges aufscheint, es unterlassen dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug bzw dessen Beladung de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.08.2006

RS UVS Burgenland 2004/09/06 003/11/04051

Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde die Übertretung des § 10 Abs 1 KFG angelastet. Nach dieser Bestimmung müssen Windschutzscheiben aus einem unveränderlichen, völlig durchsichtigen Stoff bestehen. Sie dürfen Gegenstände nicht verzerrt erscheinen lassen und müssen auch bei Bruch soweit Sicht lassen, dass das Fahrzeug bis zum Anhalten sicher gelenkt werden kann. Für die Verletzung dieser Bestimmung ist daher der bloße Bruch einer Windschutzscheibe noch nicht ausreichend. Der Bruch muss vi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 06.09.2004

RS UVS Oberösterreich 1997/04/18 VwSen-420124/24/Schi/Km

Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt setzt nach der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts die unmittelbare Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch voraus (vgl VwGH 14.12.1993, 93/05/0191; VfSlg 11935/1988; VfSlg 10319/1985; VfSlg 9931/1984 und 9813/1983). Die bloße Untätigkeit einer Behörde erfüllt diesen Begriff nicht (vgl VfSlg 9813/1983; VfSlg 9931/1984; VfSlg 10319/... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.04.1997

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