Entscheidungen zu § 7 Abs. 8 SchPflG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2002/9/30 2001/10/0232

Über Antrag der Beschwerdeführerin vom 14. Februar 2001 wurde deren am 17. September 1995 geborener Sohn David gemäß § 7 SchulpflichtG für das Schuljahr 2001/2002 vorzeitig in die erste Klasse einer privaten Volksschule in Wien aufgenommen. Von Schulbeginn bis 30. September 2001 besuchte er die erste Klasse. Am 24. September 2001 widerrief die Schulleiterin gemäß § 7 Abs. 8 SchulpflichtG die vorzeitige Aufnahme, weil sich herausgestellt habe, dass die Schulreife nicht gegeben sei. Sei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.09.2002

RS Vwgh 2002/9/30 2001/10/0232

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §2;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs8;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer fortwirkenden Rechtsverletzung wird in jenen Fällen verneint, in denen es um die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe geht, wenn der Beschwerdeführer diese Schulstufe in der Zwischenzeit absolviert hat (vgl zB den hg Beschluss v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2002

RS Vwgh 2002/9/30 2001/10/0232

Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §2;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs8;
Rechtssatz: Die zeitlichen Wirkungen einer vorzeitigen Aufnahme in die erste Schulstufe nach § 7 SchulpflichtG sind jeweils auf ein Schuljahr beschränkt, nämlich jenes, das an dem auf die Vollendung des fünften Lebensjahres des Kindes folgenden 1. September beginnt (§ 2 iVm § 7 Abs 1 SchulpflichtG). Ebenso sind die zeitliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2002

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