Entscheidungen zu § 24 Abs. 4 SchPflG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/9 98/10/0012

Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Vater von vier Kindern. Die beiden älteren Kinder (B. und C.) besuchen die Volksschule in A. Am 5. Dezember 1996 beantragte der Beschwerdeführer im Wege der Schulleitung bei der Bezirksschulbehörde die Erlaubnis zum Fernbleiben der Kinder vom Unterricht in der Zeit vom 9. bis 20. Dezember 1996. Wegen einer Erkrankung (Neurodermitis) der nicht schulpflichtigen Tochter D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.03.1998

RS Vwgh 1998/3/9 98/10/0012

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §24 Abs1;SchPflG 1985 §24 Abs4;SchPflG 1985 §9 Abs1;VStG §21;
Rechtssatz: Folge einer Verwaltungsübertretung gem § 24 Abs 4 iVm § 24 Abs 1 erster Satz SchPflG ist das Fernbleiben der Schüler von der Schule; von geringfügigem Verschulden iSd § 21 VStG kann bei einem Fernbleiben in einem (zusammenhängenden) Zeitraum von 12 Tagen nicht gesprochen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.1998

RS Vwgh 1988/2/12 87/10/0154

Index: Unterricht40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §24 Abs1 Satz1SchPflG 1985 §24 Abs4VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Mit dem spruchmäßigen Vorwurf, der Bf habe (in einem bestimmten Zeitraum) "nicht dafür gesorgt, dass sein Sohn ,... den Unterricht an der öffentlichen Hauptschule ... besucht", somit "für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.02.1988

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