Entscheidungen zu § 11 Abs. 4 SchPflG

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RS UVS Kärnten 1993/10/15 KUVS-1455-1456/1/93

Rechtssatz: Eine moralische bzw sittliche Weltanschauung stellt keinen wie auch immer gearteten Schuldausschließungsgrund im Sinne des Verwaltungsstrafgesetzes dar. Der Hinweis des Beschuldigten ..."daß seine Kinder der Reihe nach aus Gewissensgründen den weiteren Schulbesuch verweigerten, wie zB Franz Jägerstätter vor 50 Jahren den weiteren Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert habe und selbst die Strafe der Hinrichtung ihn nicht habe davon abbringen können. Im Grabstein von Franz Jä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.10.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/21 KUVS-1367-1368/3/92

Rechtssatz: Verabsäumt es der Beschuldigte dafür Sorge zu tragen, daß die häuslich unterrichteten Kinder die Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen vornehmen, handelt er bewußt fahrlässig, weil er bedacht haben mußte, daß er Verwaltungsübertretungen nach dem Schulpflichtgesetz zu verwirklichen in Begriff ist, wenngleich er dieses tatbildmäßige Unrecht auch nicht herbeiführen wollte. Eine moralische bzw sittliche Weltanschauung stellt keinen wie auch immer gearteten Schuldausschließungsgru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.04.1993

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