Entscheidungsgründe: Auf Grund des schriftlichen Antrages vom 10.10.1961 kam es zum Abschluß eines Vertrages zwischen den Streitteilen betreffend "Privat-Patienten-Vorsorge", Polizzen-Nr.180-010068, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung zugrundeliegen. § 9 Abs 1 dieser Versicherungsbedingungen lautet: "Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person beim Abschluß, bei einer Änderung oder bei der Wiederinkraftsetzung der Versicherung die ... mehr lesen...
Norm: AVB Krankenhaus §9 Abs1VersVG §16
Rechtssatz: Verletzung der Anzeigepflicht, wenn der Versicherungsnehmer bei der Frage nach Gemütskrankheiten oder Geisteskrankheiten einen unternommenen Selbstmordversuch verschweigt. Entscheidungstexte 7 Ob 17/86 Entscheidungstext OGH 22.05.1986 7 Ob 17/86 Veröff: VersR 1988,172 7 Ob 50/16b Ent... mehr lesen...