Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist zu FN ***** die F*****gesellschaft mbH mit dem Sitz in G***** eingetragen. Im hier relevanten Zeitraum waren Mag. G***** L***** und H***** L***** jeweils selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer. Mag. G***** L***** wurde am 21. 2. 2009 als Geschäftsführer im Firmenbuch gelöscht. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. März. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. 3. 2002, zu dessen Erz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm mit Beschluss vom 2. 8. 2006 gemäß § 40 FBG von Amts wegen die Löschung der Gesellschaft wegen (vermuteter) Vermögenslosigkeit vor. Dieser Beschluss wurde der Gesellschaft, dem Finanzamt I***** und der Wirtschaftskammer T***** am 4. 8. 2006 zugestellt. Das Erstgericht nahm mit Beschluss vom 2. 8. 2006 gemäß Paragraph 40, FBG von Amts wegen die Löschung der Gesellschaft wegen (vermuteter) Vermögenslosigkeit vor. Dieser Beschluss wurde der Gesellsch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes entspricht dem klaren Gesetzeswortlaut des § 19 Abs 1 WEG, ohne daß die von den Antragsgegnern vorgebrachten Abgrenzungsprobleme zwischen den Bestimmungen des § 19 Abs 7 WEG einerseits und des § 4 Abs 1 HeizKG andererseits erkannt werden könnten. Schon die Materialien (AB 815 BlgNR 18. GP) zu § 4 HeizKG lassen keinen Zweifel daran aufkommen, daß durch diese Regel nur spezifische... mehr lesen...
Norm: HeizKG §4 WEG 1975 §19 Abs1 WEG 1975 §19 Abs7 HeizKG § 4 heute HeizKG § 4 gültig ab 05.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2021 HeizKG § 4 gültig von 01.01.1994 bis 04.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 HeizKG § 4 g... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AHKG §4HRV §23HRV §37
Rechtssatz: Keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist durch Ersuchen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft um Zustellung einer zusätzlichen Beschlußausfertigung. Entscheidungstexte 1 Ob 213/65 Entscheidungstext OGH 27.01.1966 1 Ob 213/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 C3HKG §4HRV §23HRV §37
Rechtssatz: Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind Beteiligte iS des § 11 Abs 2 AußStrG. Wurde ihnen ein Beschluss des Registergerichtes zugestellt, dann ist die Berücksichtigung eines verspäteten Rekurses der Antragsteller ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 499/57 Entscheidungstext OGH 18.... mehr lesen...