Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte plante die Erweiterung ihres Standorts durch Errichtung zusätzlicher Hallen. Mit den Bauarbeiten wurde am 8. 5. 2000 begonnen, die vorgeschriebene Vorankündigung traf am 16. 5. 2000 im Arbeitsinspektorat ein. Nach den ersten Baugesprächen im März 2000 wurde deshalb bereits Anfang Mai mit den Bauarbeiten begonnen, weil ein normales Ausschreibungsverfahren wegen der kurzen Frist nicht möglich gewesen wäre und die Erstbeklagte als Hersteller von B... mehr lesen...
Norm: BauKG §3 Abs6 BauKG Art. 2 § 3 heute BauKG Art. 2 § 3 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001
Rechtssatz:
Das Erfordernis einer schriftlichen Urkunde über die Koordinatorenbestellung dient Beweiszwecken.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 M BauKG §3 Abs6 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BauKG Art. 2 § 3 heute BauKG Art. 2 § 3 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...