Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte plante die Erweiterung ihres Standorts durch Errichtung zusätzlicher Hallen. Mit den Bauarbeiten wurde am 8. 5. 2000 begonnen, die vorgeschriebene Vorankündigung traf am 16. 5. 2000 im Arbeitsinspektorat ein. Nach den ersten Baugesprächen im März 2000 wurde deshalb bereits Anfang Mai mit den Bauarbeiten begonnen, weil ein normales Ausschreibungsverfahren wegen der kurzen Frist nicht möglich gewesen wäre und die Erstbeklagte als Hersteller von B... mehr lesen...
Norm: BauKG §3 Abs1 BauKG §3 Abs4 BauKG §7 Abs4 BauKG Art. 2 § 3 heute BauKG Art. 2 § 3 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001 BauKG Art. 2 § 3 heute BauKG Art. 2 § 3 gültig ab 01.01.2002 z... mehr lesen...