Die Antragstellerin beantragte wie aus dem Spruch: ersichtlich und brachte dazu im Wesentlichen vor, sie habe mit der marktbeherrschenden Antragsgegnerin Mitte des Jahres 2002 einen Vertrag über die Herstellung und den Betrieb von acht ISDN-Multianschlüssen mit einer Bindungsdauer von zwei Jahren auf Basis des Tarifmodells TIK-TAK Business abgeschlossen. Die ISDN-Multianschlüsse seien in der Folge von der Antragstellerin zur Herstellung von Telefongesprächen mit ausländischen Mobilte... mehr lesen...
Norm: KartG §35 TKG §24 TKG §63 TKG Art. 1 § 24 gültig von 01.06.2000 bis 19.08.2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2003 TKG Art. 1 § 24 gültig von 01.08.1997 bis 31.05.2000 TKG Art. 1 § 63 gültig von 01.08.1997 bis 19.08.2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2003 ... mehr lesen...