Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich die Häuser S*****straße 79, 79a und 81 befinden. Das Haus Nr.79 umfaßt ein Papiergeschäft, ein Cafe und eine Wohnung. Diese Räumlichkeiten hat der Rechtsvorgänger der Klägerin der Beklagten vermietet. Die Klägerin ist als Erbin in diesen Mietvertrag eingetreten. Im Haus Nr.79a befinden sich die Wohnung des Rechtsvorgängers der Klägerin sowie drei Studentenzimmer. Beide Häuser ... mehr lesen...